Impressum

Steuerberatersozietät J. Textoris & T. Textoris
Innungstraße 5
50354 Hürth-Gleuel

Vertreten durch:
Jürgen Textoris
Thomas Textoris

Kontakt

Telefon: 0 22 33 / 932 05-0
Telefax: 0 22 33 / 932 05-20
E-Mail: j.textoris@kanzlei-textoris.de

Berufsbezeichnung und berufsrechtliche Regelungen

Berufsbezeichnung:
Steuerberater

Zuständige Kammer:
Körperschaft des öffentlichen Rechts

Gereonstraße 34-36
50670 Köln
Telefon: +49 221 33643 0
Telefax: +49 221 33643 43

E-Mail: mail@stbk-koeln.de
Internet: www.stbk-koeln.de

Verliehen in:
Deutschland

Es gelten folgende berufsrechtliche Regelungen:

Steuerberatungsgesetz (StBerG)
einsehbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/stberg/index.html

Durchführungsverordnung zum Steuerbe­ra­tungs­ge­setz (DVStB)
einsehbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/stbdv/index.html

Berufsordnung der Steuerberater (BOStB)
einsehbar unter: https://www.bstbk.de/downloads/bstbk/recht-und-berufsrecht/fachinfos/BStBK_Berufsordnung-inkl-Fachberaterordnung.pdf

Steuerberater­ver­gü­tungs­ver­ord­nung (StBVV)
einsehbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/stbgebv/BJNR014420981.html

Angaben zur Berufs­haftpflicht­versicherung

Name und Sitz des Versicherers:
Gothaer Allgemeine Versicherung AG
Gothaer Allee 1
50969 Köln

Geltungsraum der Versicherung:
Versichert ist die berufliche Tätigkeit in Deutschland, in den Mitgliedsländern der EU, in der Türkei und in den Staaten auf dem Gebiet der ehemaligen Sowjetunion, einschließlich Litauen, Estland und Lettland. § 4 Ausschlüsse: a) wegen Verletzung oder Nichtbeachtung des Rechts außereuropäischer Staaten mit Ausnahme der Türkei; b) die vor außereuropäischen Gerichten – mit Ausnahme der Gerichte der Türkei – oder vor Gerichten in den Ländern Albanien, Armenien, Aserbaidschan, Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Estland, Georgien, Jugoslawien (Serbien und Montenegro), Kroatien, Lettland, Litauen, Mazedonien, Moldau, Rumänien, Russische Föderation, Slowakische Republik, Slowenien, Tschechische Republik, Ukraine und Weißrussland geltend gemacht werden; c) wegen Verletzung oder Nichtbeachtung des Rechts osteuropäischer Staaten, die unter Ziff. b genannt sind, es sei denn, sie sind bei der geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen, die das Abgaberecht osteuropäischer Staaten betrifft, entstanden. Die Leistungspflicht des Versicherers ist in diesen Fällen auf die verordnungsmäßig festgesetzte Mindestdeckung beschränkt; d) aus Tätigkeiten, die über Niederlassungen, Zweigniederlassungen oder weitere Beratungsstellen im Ausland ausgeübt werden, soweit diese nicht durch besondere Vereinbarungen eingeschlossen sind; e) Die Leistungen des Versicherers erfolgen auch bei mitversicherten Auslandsrisiken in EURO. Die Verpflichtung des Versicherers gilt mit dem Zeitpunkt als erfüllt, in dem der EURO-Betrag bei einem inländischen Geldinstitut angewiesen ist.

Redaktionell verantwortlich

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Jürgen Textoris, Steuerberater
Thomas Textoris, Steuerberater
Innungstraße 5
50354 Hürth-Gleuel

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